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Pflegestufen







Was zahlt die Pflegeversicherung?

Die Einführung der Pflegeversicherung hat die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen verringert. Dennoch reichen Einkommen und Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege häufig nicht aus. Bevor jedoch Sozialhilfe gezahlt werden kann, muss erst das Vermögen – so vorhanden – des Pflegebedürftigen zumindest teilweise eingesetzt werden. Die Pflegekasse zahlt entweder für die häusliche Pflege oder für die stationäre Pflege.

Wenn ein alter Mensch täglich ein gewisses Maß an Unterstützung braucht, kann er Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen – egal ob er zu Hause, in einer Wohnanlage oder in einem Heim betreut wird. Bei der häuslichen Pflege haben Sie die Wahl zwischen Geld -, Sach - und Kombinationsleistungen. Die Höhe der Zahlungen ist abhängig von der Hilfsbedürftigkeit und der Pflege, die entweder von Profis oder von Familienangehörigen übernommen wird.


Die Pflegestufen

Der Grad der Hilfsbedürftigkeit wird erstmals festgestellt, wenn jemand einen „Antrag auf Pflegebedürftigkeit“ bei der Krankenversicherung einreicht. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen schickt einen Gutachter, der sich mit dem alten Menschen unterhält, ihn untersucht und danach entscheidet, in welche Pflegestufe er einzuordnen ist.

• Pflegestufe 1
• Pflegestufe 2
• Pflegestufe 3
• Härtefall


Pflegestufe 1:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (beim An- und Ausziehen, Waschen, bei Besorgungen sowie der Versorgung des Haushalts) muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Min. betragen; davon müssen mehr als 45 Min. auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 2:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (inklusive der Komplett-Versorgung des Haushaltes) muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Std. betragen, mindestens 2 Std. müssen auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe 3:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (muss eine Betreuung rund um die Uhr gewährleisten) im Tagesschnitt mindestens 5 Std., mindestens 4 Std. müssen auf die Grundpflege entfallen.

Härtefall:
Besonderen Pflegebedarf setzt die Pflegekasse unter anderem bei Krebskranken im Endstadium, starker Querschnittslähmung, schweren Ausprägungen von Demenz und spezifischen Entzündungsformen von Gehirn und Rückenmark voraus.


Die Pflegeversicherung zahlt für den Aufenthalt in einem Seniorenzentrum:

Pflegestufe 1    1.023 Euro monatlich
Pflegestufe 2    1.279 Euro monatlich
Pflegestufe 3    1.510 Euro monatlich
Härtefall             1.825 Euro monatlich




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Regina Brückner
Einrichtungsleiterin

Telefon 02428/90589-0
E-Mail regina.brueckner@awo-mittelrhein.de
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