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Was zahlt die Pflegeversicherung?
Die Einführung der Pflegeversicherung hat die finanzielle Belastung der
Pflegebedürftigen verringert. Dennoch reichen Einkommen und Leistungen
der Pflegeversicherung für die Pflege häufig nicht aus. Bevor jedoch
Sozialhilfe gezahlt werden kann, muss erst das Vermögen – so vorhanden
– des Pflegebedürftigen zumindest teilweise eingesetzt werden. Die
Pflegekasse zahlt entweder für die häusliche Pflege oder für die
stationäre Pflege.
Wenn ein alter Mensch täglich ein gewisses Maß an Unterstützung
braucht, kann er Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen –
egal ob er zu Hause, in einer Wohnanlage oder in einem Heim betreut
wird. Bei der häuslichen Pflege haben Sie die Wahl zwischen Geld -,
Sach - und Kombinationsleistungen. Die Höhe der Zahlungen ist abhängig
von der Hilfsbedürftigkeit und der Pflege, die entweder von Profis
oder von Familienangehörigen übernommen wird.
Die Pflegestufen
Der Grad der Hilfsbedürftigkeit wird erstmals festgestellt, wenn jemand
einen „Antrag auf Pflegebedürftigkeit“ bei der Krankenversicherung
einreicht. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen schickt einen
Gutachter, der sich mit dem alten Menschen unterhält, ihn untersucht
und danach entscheidet, in welche Pflegestufe er einzuordnen ist.
• Pflegestufe 1
• Pflegestufe 2
• Pflegestufe 3
• Härtefall
Pflegestufe 1:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (beim An- und
Ausziehen, Waschen, bei Besorgungen sowie der Versorgung des
Haushalts) muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Min. betragen; davon
müssen mehr als 45 Min. auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 2:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (inklusive der Komplett-Versorgung des
Haushaltes) muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Std. betragen,
mindestens 2 Std. müssen auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 3:
Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf (muss eine Betreuung rund um
die Uhr gewährleisten) im Tagesschnitt mindestens 5 Std., mindestens 4 Std. müssen auf die Grundpflege entfallen.
Härtefall:
Besonderen Pflegebedarf setzt die Pflegekasse unter anderem bei
Krebskranken im Endstadium, starker Querschnittslähmung, schweren
Ausprägungen von Demenz und spezifischen Entzündungsformen von Gehirn
und Rückenmark voraus.
Die Pflegeversicherung zahlt für den Aufenthalt in einem Seniorenzentrum:
Pflegestufe 1 1.023 Euro monatlich
Pflegestufe 2 1.279 Euro monatlich
Pflegestufe 3 1.510 Euro monatlich
Härtefall 1.825 Euro monatlich
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